Bundesrat beschließt final DeutschlandTicket: ab 3. April bei der Bogestra bestellbar!

Der Bundesrat hat heute die Entscheidung getroffen, damit das neue DeutschlandTicket an den Start gehen kann und ab dem 3. April 2023 bestellbar ist.

Das DeutschlandTicket kommt (Bogestra-Video)
Das DeutschlandTicket kommt (Bogestra-Video) Bild: Bogestra

Der Bundesrat hat heute mit einem Beschluss das DeutschlandTicket ermöglicht. (Oder aber: dem neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt.)

Das DeutschlandTicket (was aufgrund des Startpreises auch gerne als 49-Euro-Ticket bezeichnet wird) tritt damit die Nachfolge des 9-Euro-Tickets an. Ja, es ist teurer – aber hier geht es jetzt nicht um eine zeitlich begrenzte Aktion. Denn das 9-Euro-Ticket war, das muss man noch mal in Erinnerung bringen, eine Begleitmaßnahme zum sogenannten „Tankrabatt“. Der Tankrabatt ist Geschichte, ein dauerhaftes DeutschlandTicket jetzt beschlossen. Auch das ist ein Baustein zur Mobilitätswende.

DeutschlandTicket vorbestellen – ab dem 3. April 2023 möglich

Ab dem 3. April 2023 kann man bei der Bogestra das DeutschlandTicket vorbestellen. Das geht natürlich auch in den Servicezentren der Bogestra.

Wenn man in einem Gebiet wohnt, wo das örtliche Verkehrsunternehmen keine App zur Ticket anbietet, der kann via Dein DeutschlandTicket (von Mobility Inside – hier ist die Bogestra auch beteiligt) das ganze auch ordern.

Wer bereits ein Aboticket der Bogestra besitzt, der wurde schon angeschrieben (wenn man eine Chipkarte als Ticket hat) oder wird noch angeschrieben (bei einem Online-Ticket), wo das Procedere erklärt wird. Standardmäßig stellt die Bogestra alle bisherigen Abotickets, die teurer als 49,- Euro/Monat sind, auf das DeutschlandTicket um. Wer das jedoch nicht will (weil man beispielsweise die Übertragbarkeit bzw. die Mitnahmeregelungen benötigt) kann da widersprechen. Hier gibt es nähere Informationen der Bogestra dazu.

Bogestra-Video: Das DeutschlandTicket kommt | Fragen und Antworten zum Start & Übergang

Nachfolgend ein Video der Bogestra zum Start des DeutschlandTickets:

Das DeutschlandTicket kommt | Fragen und Antworten zum Start & Übergang auf Youtube

Datenschutz

Die wichtigsten Details zum DeutschlandTicket

  • Nutzbar: ab 1. Mai 2023
  • Gültigkeit: deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Klasse. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/EC/ICE) ist ausgeschlossen.
  • Kosten: derzeit 49,- Euro/Monat
  • nur im Abonnement erhältlich (aber monatlich ohne Extrakosten kündbar)
  • grundsätzlich nur digital – aber die Chipkarten-Tickets der Bogestra sind auch digital… – man braucht also kein Smartphone!)

Siehe auch die Sammlung der Fragen und Antworten zum DeutschlandTicket bei der Bogestra.

Politische Weiterungen zum DeutschlandTicket

Doch natürlich gibt es noch offene Fragen.

Wie sieht es mit einem Ticket für finanziell Schwächere aus (Stichwort: Sozialticket)?

Hier muss eine Lösung gefunden werden. Man ist laut Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen dran. Da muss man sich aber beeilen!

Was ist eine dauerhafte Lösung für Studierende?

Ja, Studierende können jetzt ihr Semesterticket mit einem Zusatzpreis zum DeutschlandTicket aufwerten. Aber für das solidarische Modell Semesterticket muss eine neue politische Lösung her. Denn ansonsten droht ein Wegfall dieser Semestertickets!

Einfacher Tarif nur beim DeutschlandTicket an sich – und beim Rest (z.B. Mitnahmemöglichkeiten) wieder Kuddelmuddel?

Wer sich die Situation in den verschiedenen Bundesländern anschaut, der stellt fest, dass in nahezu jedem Bundesland noch weitere Varianten existieren bzw. geplant sind. Ob nun z.B. für bestimmte Zielgruppen (Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Seniorinnen und Senioren) oder aber mit bestimmten Gültigkeiten.
In Berlin gibt es beispielsweise noch eine Variante für 29,- Euro die sich nur auf die Stadt Berlin bezieht und die Variante für finanziell Schwächere kostet dann sogar nur 9,- Euro.

Weitere Varianten gibt es für Nordrhein-Westfalen (noch?) nicht…

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern überlegt man sich hier derzeit nur gemeinsame landesweite Lösungen z.B. für die Fahrradmitnahme. Beim VRR soll man für 29,- Euro/Monat verbundweit das Fahrrad noch mitnehmen, in Überlegung ist es, dass man landesweit (auf das Bundesland NRW bezogen!) das für 39,- Euro/Monat bekommt.

Eine regionale Variante des DeutschlandTickets an sich (z.B. nur eine Stadt, nur eine Region oder nur ein Bundesland) gibt es nicht und ist derzeit auch nicht angedacht!

Natürlich kommen einem hier Ideen wie das 365-Euro-Ticket in den Sinn – und nicht umsonst hat die RuhrSPD so etwas auch schon für das Ruhrgebiet gefordert. Das wäre meiner Meinung nach auch eine gute weitere Variante, denn nicht jede aus Bochum will mit dem ÖPNV nach Sylt fahren oder nicht jeder aus Wattenscheid damit den Bodensee besuchen.

Tatsächlich wäre es also mehr sinnvoll, wenn es da noch etwas anderes geben würde – und nicht umsonst habe ich dazu vor einiger Zeit eine Anfrage im Rat der Stadt Bochum gestellt:

PLAY-Button: Anfrage (zur Ratssitzung in Bochum am 10.11.2022) zum Deutschland-Ticket von Jens Matheuszik (SPD)
Anfrage (zur Ratssitzung in Bochum am 10.11.2022) zum Deutschland-Ticket von Jens Matheuszik (SPD) Bild: RatsTV

Über das obige Bild (wenn man draufklickt) kommt man zur mündlichen Einbringung der Anfrage in der Ratssitzung (hier die Anfrage von Jens Matheuszik (SPD) zum Deutschland-Ticket (zur Ratssitzung in Bochum am 10.11.2022) im PDF-Format).

Siehe auch hier: Anfrage zum 49-Euro-Ticket bzw. Deutschland-Ticket im Rat der Stadt Bochum

Antwort der Verwaltung dazu

Die Antwort auf die Anfrage zu anderen Ticketformen als das Deutschlandticket für 49,- Euro geht auch auf diese Punkte ein.
Dazu heißt es:

Etwaige Tickets, die den räumlichen Umfang verändern, spezielle Zielgruppen adressieren oder Zusatznutzen anbieten, können und sollten nur im VRR-Gebiet einheitlich diskutiert und ggf. angeboten werden.

Hier muss also der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) tätig werden. Und das geht natürlich nur, wenn das Land Nordrhein-Westfalen die Verkehrsverbünde mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausstattet