Ende August 2022 kamen neue Markierungen auf der Springorumtrasse in die öffentliche Wahrnehmung. Ich stellte dazu eine Anfrage im Rat der Stadt Bochum #ratBO: „Sachstand Springorumtrasse und Umkehrung der Bevorrechtigung an Trassen“. Denn es ging mir bei der Anfrage nicht nur um die Springorumtrasse, sondern auch um die geplante Bevorrechtigung zum Beispiel der Erzbahntrasse. Gerade der zweite Aspekt ging in der Diskussion fast völlig unter. Jedoch will ich diesen Beitrag hier nutzen, um auch darüber zu informieren.
Aber „natürlich“ geht es jetzt erstmal um die Springorumtrasse, denn beide Themen gehören zusammen, wie man auch an der Antwort der Verwaltung erkennen kann…
INHALT: Offizielle Antwort: „Rüttelstreifen“ auf der Springorumtrasse / Bevorrechtigung der Erzbahntrasse
- Die „Rüttelstreifen“ auf der Springorumtrasse
- Bevorrechtigung der Erzbahntrasse gegenüber dem Kabeisemannsweg
Die „Rüttelstreifen“ auf der Springorumtrasse
Nachdem ich das Thema im August im Rat angesprochen habe, wurde die Pressemitteilung meiner Fraktion (Die SPD im Rat der Stadt Bochum)
auch in den Medien aufgegriffen. Es gab zahlreiche Leserbriefe (in der WAZ Bochum) oder Kommentare in den sogenannten sozialen Medien.
Meine Intention zur Anfrage
Ich wurde von vielen Leuten angesprochen, die mir mitteilten, dass die neuen Markierungen auf der Springorumtrasse als deutlich störend empfunden werden. Insbesondere wenn man beispielsweise über die Springorumtrasse Personen befördert. Ob nun das Kind zur Kita oder beispielsweise im Rahmen der Rikschafahrten von Radeln ohne Alter (einem Projekt der Nachbarschaftsinitiative Ehrenfelder Miteinander, in der ich auch aktiv bin).
Wer die damalige Diskussion mitbekommen hat, weiß, dass es – recht neutral formuliert – auch andere Meinungen dazu gab…
Weitere Erkenntnisse aus der Anfrage
Durch die Diskussion wurde die Informationsfreiheits-Plattform ‚Frag den Staat‘ aufgrund einer Anfrage zur den Querstreifen bzw. „Rüttelstreifen“ auf der Springorumtrasse bekannter – und dadurch auch Hintergründe zum Sachverhalt. Spätestens da hätten insbesondere in den sozialen Medien manche Vorhaltungen revidiert werden können…
Auch zeigte sich, dass es zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der eigentlich für die Springorumtrasse zuständig ist, und der Stadt Bochum Abstimmungsbedarf bezüglich der Vorgehensweisen dort gibt.
Was passiert jetzt auf der Springorumtrasse?
In einer Antwort auf eine PARTEI-Anfrage in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Springorumtrasse heißt es (Hervorhebungen von mir):
[…] Die Quermarkierungen wurden in dieser Form zunächst nur auf der Springorumtrasse aufgebracht.
Ziel der Markierungen ist nicht in erster Linie, die Geschwindigkeit zu senken – dazu sind die Elemente nicht geeignet. Die Quermarkierungen sollen Radfahrende auf Gefahrenstellen aufmerksam machen, an denen häufig anderer Rad- und Fußverkehr quert und/oder an denen die verkehrliche Situation vergleichsweise unübersichtlich ist.Um diese Aufmerksamkeit zu erzeugen, muss die Markierung ausreichend visuell und haptisch wahrnehmbar sein. Im besten Fall ist die Markierung fühlbar aber nicht störend. Dabei muss von einem durchschnittlichen Fahrrad mit mittlerer Reifenbreite / Reifendruck ausgegangen werden. Personen auf Rennrädern einerseits und diejenigen auf Räder mit besonders breiten Reifen andererseits werden die Markierungen also immer sehr unterschiedlich wahrnehmen.
Die Markierung wurde in einer Höhe von 4mm (+/- Fertigungstoleranzen) aufgebracht. Zuvor wurden Markierungshöhen von 2mm und 6mm getestet. Eine Markierung in 2mm Höhe wurde dabei als zu wenig haptisch erkennbar eingeschätzt, die Höhe von 6mm führte bereits bei der Überfahrt mit Mountainbikes zu erheblichen Schlägen. Aus diesen Erfahrungen resultiert die gewählte Höhe von 4mm.
Mittlerweile wurde festgestellt, dass die Markierung an zu vielen Stellen erfolgte. Ein Teil der Markierungen soll wieder entfernt werden. Zugleich ist geplant, auch den querenden Verkehr durch Markierungen auf die Konfliktstellen hinzuweisen. Diese zusätzlichen Markierungen sollen in einer Stärke von 3mm aufgebracht werden, so dass weitere Erfahrungen gesammelt werden.
Bevorrechtigung der Erzbahntrasse gegenüber dem Kabeisemannsweg
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur gab es bereits vor geraumer Zeit einen interfraktionellen Antrag, dass man an Stellen wie z.B. der, wo die Erzbahntrasse den Kabeisemannsweg kreuzt, die Bevorrechtigung umkehren soll. Denn hier ist es ja definitiv so, dass der Fuß- und Radverkehr auf der Trasse deutlich höher als auf dem Weg ist. Schon 2020 hatte ich – gemeinsam mit meinem jetzigen Fraktionskollegen Alexander Knickmeier – eine weitere Aufwertung der Springorumtrasse vorgeschlagen. Da ging es auch schon um die Änderung der Bevorrechtigung solcher Trassen.
Die Verwaltung wurde vom Ausschuss beauftragt hier Pläne vorzulegen, wie man solche Bevorrechtigungen realisieren kann – konkret am Beispiel der den Kabeisemannsweg kreuzenden Erzbahntrasse.
Verkehrsrechtliche Probleme bei den Bevorrechtigungen
Ich zitiere dazu aus der Antwort auf meine Anfrage (auch hier stammt die Hervorhebung von mir):
[… es geht hier an sich erstmal noch um die Springorumtrasse … die Regelungen gelten aber auch für die Erzbahntrasse …] da es im Straßenverkehrsrecht bisher keine Möglichkeit gibt, den Vorrang eines Geh- und/oder Radweges gegenüber einem anderen Geh- und/oder Radweg anzuordnen.
Gegenüber Straßen hingegen sind eindeutige Regelungen möglich. Bisher ist nur der querende Kfz-Verkehr am Herbergsweg wartepflichtig, weiterhin sind Radfahrende auf der Nevelstraße gegenüber denen auf der Springorumtrasse wartepflichtig – Kfz-Verkehr ist hier nicht zugelassen. Die anderen im Verlauf der Springorumtrasse zu querenden Straßen sind gegenüber der Trasse bevorrechtigt. Eine Quermarkierung auf der Fahrbahn würde hier eine Bevorrechtigung der Springorumtrasse vermitteln, die rechtlich nicht gegeben ist.
Weiterhin dürfen auf Straßen nur Markierungen aufgebracht werden, die entweder dem Verkehrszeichenkatalog der StVO entsprechen oder so weit davon abweichen, dass eine Verwechslung mit Verkehrszeichen ausgeschlossen ist. […]
Zeitliche Planung zur Bevorrechtigung der Erzbahntrasse
In der Antwort der Anfrage heißt es:
[…] Die Querung von Erzbahntrasse und Kabeisemannsweg soll so umgestaltet werden, dass der Verkehr auf der Erzbahntrasse eindeutig gegenüber dem auf dem Kabeisemannsweg bevorrechtigt ist. Die hierfür erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnten noch nicht vollständig zum Abschluss gebracht werden. Mit einem Beschluss ist im ersten Quartal 2023 zu rechnen.
Da bin ich gespannt, was dann demnächst für Planungen vorgelegt werden. Da der zuständige Ausschuss im ersten Quartal am 22. Februar und am 15. März tagt, sollte spätestens Anfang März die Planung bekannt sein.