Inzwischen gehören E-Scooter zum Straßenbild in Bochum dazu. Jedoch gibt es immer wieder Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, dass unsachgemäß abgestellte E-Scooter den Fußverkehr stören. Insbesondere wenn man beispielsweise mit Kinderwagen oder Rollator unterwegs ist.
Dazu hatte die SPD im Rat bereits im vergangenen Jahr eine Anfrage an die Verwaltung gestellt und um Mitteilung gebeten, inwiefern die Pläne in Düsseldorf ein Beispiel für Bochum darstellen können. In Düsseldorf gibt es eine neue Strategie für den Umgang mit E-Scootern (u.a. Limitierung der Fahrzeuge, flächendeckende innerstädtische Parkverbotszone und die Einrichtung von festen Stationen). Dazu teilte die Verwaltung mit, dass diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
„Wir als SPD im Rat sind der Meinung, dass man das Rad in Bochum nicht neu erfinden muss. Daher würden wir gerne wissen, welche Erfahrungen andere Städte gemacht haben. So wurden unlängst beispielsweise auch in Münster die Regeln für den Umgang mit den E-Scootern geändert“, so Jens Matheuszik, der für die SPD im Rat Mitglied im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur ist.
„Keine voreiligen und unbedachten Maßnahmen!“
Bevor die Ergebnisse dieser Anfrage nicht vorliegen, wäre es nicht zielführend, schon Einzelmaßnahmen durchzuführen, die nur ein Bestandteil eines Gesamtkonzeptes „E-Scooter in Bochum“ sein können, so Matheuszik weiter. Damit spielt er darauf an, dass im vergangenen Jahr ein Antrag zur Errichtung zur Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter an einem Standort, um das wilde Abstellen und Ablegen zu unterbinden, im Ausschuss abgelehnt wurde.
„Es ergibt keinen Sinn, da voreilige Maßnahmen zu beschließen. Eine Abstellfläche nur an einem Standort muss man nicht pilotieren, da weiß man, dass das ein Rohrkrepierer wird. Das kann nur im Rahmen eines großflächigen Versuchs funktionieren. Ob das jedoch sinnvoll ist, dazu soll die Verwaltung die städtischen Gremien informieren“, so das Matheuszik, Ratsmitglied aus dem Ehrenfeld, zur jetzt in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 2. Februar 2022 gestellten erweiternden Anfrage.
Mit dieser zweiten Anfrage möchte die SPD im Rat auch wissen, inwiefern sich zum Beispiel aus der Initiative des Deutschen Städtetages zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für E-Scooter neue Möglichkeiten ergeben.
„Wir erfragen damit auch einen umfassenden Bericht der Verwaltung zu den weiteren Entwicklungen der E-Scooter in Bochum unter Einbeziehung der aktuellen Planungen in anderen Städten und etwaiger Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen“, so Jens Matheuszik.

„Bevor wir das nicht haben, sollten wir keine Einzelmaßnahmen beschließen, die auch rechtlich fragwürdig sind.“
Damit spielt der ehrenamtliche Kommunalpolitiker auf die Diskussion an, inwiefern Knöllchen für unsachgemäß abgestellte E-Scooter ausgestellt werden können. Dass dies nicht so einfach ist, hat die Verwaltung bereits 2021 in der Antwort auf die erste SPD-Anfrage mitgeteilt.
Im Gegensatz zu falsch abgestellten Autos kann man bei E-Scootern nicht so einfach die verantwortlichen Personen ermitteln, die den E-Scooter falsch abgestellt oder abgelegt haben, denn nach einer erfolgreich abgeschlossenen Fahrt können relativ problemlos andere Personen den E-Scooter mutwillig umsetzen.
Voreilige Maßnahmen sind daher nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch der E-Scooter-Anbieter.